Eingeschränkte Installationsbewilligung nach Art. 14 oder 15 NIV
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Apparate und Geräte an Installationen fest anschliesst, braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektroates (ESTI). Personen ohne elektrotechnische Grundbildung und Personen, welche die Vorbedingungen für die Bewilligung nicht erfüllen, können durch Ablegen einer Prüfung beim ESTI diese Voraussetzungen erlangen.
Als Grundlage für die Prüfung gilt die "Verordnung über die Prüfungen von eingeschränkten Installationsbewilligungen und über den technischen Inhalt des Sicherheitsnachweises für Niederspannungsinstallationen" (SR 734.272.3).
Die Voraussetzungen für die Zulassung werden durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) geprüft. Das ESTI führt die Prüfung, welche nicht während den Kurstagen stattfindet, durch und erteilt nach bestandener Prüfung die Bewilligung.
Prüfungsvorbereitung
Verlangen Sie bei uns die detaillierten Broschüren. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle der fmpro gerne zur Verfügung.
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